Denkmaschine kontra Richter
Autore | Raimund Jakob |
Pagine | 48-50 |
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Eine immer wieder gestellte Frage, wenn es um DV und Recht geht, ist die, ob Richter durch Maschinen ersetzt werden konnen. Will man diese Frage beantworten, so wird man sich mit dem Amt des Richters, den
Moglichkeiten der Maschine, und schliesslich mit der richterlichen Leist-ung, im besonderen mit der Subsumption auseinandersetzen müssen.
@Zum Richteramt
Für scine Entscheidung ist der Richter lediglieli an sein « Gefühl » für die Wirklichkeit, an- das Gesetz und sein Gewissen gebunden. Der Richter ist es auch, dem der Schutz der elementarsten menschlichen Gùter und Beziehungen in einer Intensitat anvertraut ist wie keinem anderen Beamten.
Der Schwerpunkt seiner Tatigkeit scheint im Gegensàtz zu der des weisungsgebundenen Verwaltungsbeamten in der Einmal, - der Individualent-scheidung ? zu liegen. Die richterliche Entscheidung enthalt schon ein Mehr an personlicher Substanz, an ¦ Wertvorstellungen und ? damit auch an rational schwer erfassbaren, ja irrationalen Elementen.
In besonderem Masse ist ihm auch die Handhabung der aequitas anvertraut, iuris civilis adiuvandi, supplendi pel corrigendi grafia ? gerade diese
Funktion wird sehr deutlich im BGG angesprochen. Die existenzielle Bedeutung des Richteramtes für Frieden und gerechten Interessenausgleich findet schon seit alters her in einer umfangreichen Symbolik Niederschlag und Verstarkung der Glaube an dieses Amt erscheint trotz aller Ambi-valenz zutiefst in der Bevòlkerung verankert.
Was die Bedeutung des Irrationalen in 'der richterlichen Entscheidung anbelangt, so sei noch auf die Laierigerichtsbarkeit und zwar sowohl auf die anglo-amerikanische als auch auf die kontinentale, verwiesen, deren
Aufgabe geadezu in der von juristischen Spitzfindigkeiten ungetrübten
Meinungsbildung zu sehen ist.
Für den Bereich der Zivilgerichtsbarkeit sei noch auf den hier vorherr-schenden Partei-enbetrieb verwiesen, durch den von vorneherein die M6-glichkeit zu vernunftgemassen Vorgehen des Richters auf die nach Be-lieben vorgegebenen The mata-und Aktionen beschrankt erscheint.Page 49
@Zum Computer
Sieht man von der Justizverwaltung ab, so konnen Datenverarbeitende
Maschinen in zweifacher Weise Bedeutung fur die Justiz erlangen:
1) Zum Zweck der leichteren Informa tionsbeschafliung (Normtexte, Entscheidungen, Schrifttum) und zur Speicherung rechtlich .relevanter Tatsa-chen betreffend Personen oder Sachen.
2) Zum Zweck der Àutomatisierung von Entscheidungen.
Das ist nur im Fall der klaren...
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